Archiv Jahr 2020


24.12.2020

Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr


Gewerbe Region Biberist dankt allen Mitgliedern, Partner und Freunden für die gute Zusammenarbeit im vergangenen Jahr und freut sich mit Ihnen zusammen das 2021 erfolgreich anzugehen.

22.12.2020

Covid19 kantonale Massnahmen


Schreiben KGV:

Was viele unserer Mitglieder seit Tagen erwartet haben tritt nun ein. Der Kanton Solothurn verschärft die Massnahmen.

Der Regierungsrat hat seiner Sitzung vom 22. Dezember 2020 beschlossen, die Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus noch einmal zu verstärken. Die epidemiologische Lage im Kanton Solothurn ist nach wie vor bedenklich. Sowohl die Spitäler als auch die Solothurner Alters- und Pflegeheime sind enorm gefordert. Die Intensivpflegeplätze sind fast vollständig belegt. Die Reproduktionszahl, welche angibt, wie viele Personen von einer infektiösen Person durchschnittlich angesteckt werden, ist mit 1.1 immer noch zu hoch. Die Ansteckungszahlen nehmen seit Wochen entsprechend zu.

Konkret gelten im Kanton Solothurn ab Sonntag, 27. Dezember 2020 bis längstens zum 31. Januar 2021 folgende Massnahmen. Vergleichen Sie auch die Änderung der Verordnung über Massnahmen des Kantons Solothurn zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (V Covid-19) in der Beilage:
•    Einkaufsläden und Märkte werden für das Publikum geschlossen. Die Abholung bestellter Waren vor Ort ist weiterhin zulässig ist (sog. "Click and Collect"-Modelle).
•    In öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfindende religiöse Veranstaltungen sind mit bis zu 30 Personen zulässig.
•    Arbeitgebende haben dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmenden ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen können.
Diese zusätzlichen Massnahmen sollen wesentlich dazu beitragen, die Zahl der Kontakte unter der Bevölkerung und das damit einhergehende Ansteckungsrisiko bedeutend zu vermindern.

Folgende Einrichtungen sind von der Schliessung nicht betroffen:
•    Lebensmittelläden und sonstige Läden, wie insbesondere Kioske und Tankstellenshops, die Lebensmittel oder andere Güter des kurzfristigen und täglichen Bedarfs verkaufen (z.B. auch Bäckereien, Metzgereien, Reformhäuser, Wein- und Spirituosenläden)
•    Apotheken, Drogerien und Läden für medizinische Hilfsmittel, wie insbesondere Brillen und Hörgeräte.
•    Verkaufsstellen von Telekommunikationsanbietern.
•    Reparatur- und Heimwerkergeschäfte, wie insbesondere Heimwerker- und Gartenläden, Eisenwarengeschäfte, Schuhmachereien, Wäschereien, Nähereien, Schlossereien, Garagen und Fahrradgeschäfte mit Reparaturwerkstätten.
•    Blumenläden.
•    Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, wie z.B. Poststellen, Banken, Reisebüros, Coiffeure etc., sind nicht von der Schliessung betroffen.
Auch die nicht geschlossenen Einkaufsläden, Einrichtungen und Betriebe müssen gemäss geltender Covid-19 Verordnung zwischen 19:00 und 06:00 Uhr, an Sonntagen sowie 25. und 26. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 geschlossen bleiben.
Was gilt bei Einrichtungen, die ein gemischtes Sortiment anbieten?
•    Wie bereits im Frühling 2020 gilt das Schwerpunktprinzip. Einkaufsläden, die überwiegend keine Güter des täglichen Bedarfs anbieten, sind grundsätzlich zu schliessen (z.B. Buchhandlungen, Parfümerien etc.).
•    Bei weitgehend gemischten Sortimenten ist eine teilweise Schliessung bzw. Absperrung umzusetzen, sofern dem keine wesentlichen Hindernisse vor Ort entgegenstehen. So können beispielsweise in Filialen der Grossverteiler Food-Bereiche (z.B. im Erd- oder Untergeschoss) weiterhin geöffnet bleiben, wohingegen Kleider- und Spielwarenverkaufsetagen zu schliessen sind. Bei stark durchmischten Angeboten im gleichen Verkaufsbereich sind die im Einzelfall praktikablen Abgrenzungen vorzunehmen (z.B. Abgrenzung von grösseren Verkaufsbereichen mit Markenparfümerieartikeln in Drogerien oder Spielwaren- oder Kleiderregale bei Detailhändlern durch die Sperrung des Zugangs zu nicht mehr zum Verkauf erlaubten Sortimentsteilen oder deren Abdeckung durch Folien).
In öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben – somit z.B. auch in Einkaufsläden und in Einrichtungen, die Dienstleistungen anbieten – muss weiterhin jede Person eine Gesichtsmaske tragen. Von dieser Pflicht ausgenommen sind Kinder vor ihrem 12. Geburtstag sowie Personen, die nachweisen können, dass sie aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmaske tragen können.
Die epidemiologische Situation wird laufend überprüft. Sofern sich die derzeitige Lage bedeutend entschärft, können die angeordneten Massnahmen vorzeitig gelockert werden. Verschlimmert sich die Situation hingegen noch zusätzlich, sind strengere Massnahmen erforderlich.
 

22.12.2020

Herzlichen Dank


Gewerbe Region Biberist bedankt sich bei der Einwohnergemeinde und den Schulen Biberist, die an Stelle eines Weihnachtesessen ihren Mitarbeiterinnen  und Mitarbeitern einen Gewerbegutschein schenkten - herzlichen Dank für die sympathische Aktion! Dies ist ein schönes Zeichen in dieser nicht einfachen Zeit.

06.12.2020

Kreiselbeleuchtung Lohn-Ammannsegg


Traditionell hat Gewerbe Region Biberist den Lohnerkreisel geschmückt. 

04.12.2020

Kreiselbeleuchtung Biberist


Traditionell hat Gewerbe Region Biberist den Postkreisel geschmückt. 

09.11.2020

TIMO AN DEN SWISS-SKILLS


TIMO AN DEN SWISS-SKILLS

Unser lernender Polygraf Timo Röthlisberger hat in diesem Jahr an den SwissSkills teilgenommen. Es freut uns, zeigst du in deiner Ausbildung solches Engagement. Wir gratulieren dir zu deinem Resultat und sind stolz auf dich. Paul Büetiger AG.
Gewerbe Region Biberist gratuliert Timo zu seiner Leistung und dankt dem Ausbildungsbetrieb Büetiger AG für ihr Engagement in der Ausbildung.
 

06.11.2020

Mitgliederbrief des KGV zu Corona


Sehr geehrte Damen und Herren
Liebe Unternehmerinnen und Unternehmer
 
Wir versuchen heute eine Zusammenfassung der bestehenden Massnahmen weiterzuleiten. Dabei stützen wir uns auf die verschiedenen untenstehenden Informationsquellen sowie auf eine Zusammenfassung der geltenden Massnahmen in der Solothurner Zeitung und auf Informationen aus dem Centre Patronal.
 
Corona-Erwerbsersatz
Viele Selbständig-Erwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sind nach wie vor oder erneut von den Massnahmen gegen das Corona-Virus stark betroffen, auch wenn sie ihr Unternehmen nicht schliessen müssen. Sie können weiterhin Corona-Erwerbsersatz beanspruchen: Mit dem neuen Covid-19 Gesetz hat das Parlament diese Unterstützung verlängert und ausgeweitet. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 4. November 2020 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.
 
Das Covid-19-Gesetz regelt die Fortführung von Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Folgende Personen, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Corona-Virus eingeschränkt ist, können Corona-Erwerbsersatz beziehen:
Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Betriebsschliessung. Neu haben auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (GmbH- oder AG-Inhaber) Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, wenn sie ihre Tätigkeit auf Anordnung der Behörden einstellen mussten. Bei einer Betriebsschliessung besteht der Anspruch für die Dauer der Schliessung.
Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Veranstaltungsverbot. Neu haben auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung (GmbH- oder AG-Inhaber) Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz bei einem behördlichen Veranstaltungsverbot, wenn sie für diese Veranstaltung eine Leistung erbracht hätten.
Selbständig-Erwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung mit massgeblicher Umsatzeinbusse. Neu haben Personen einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Corona-Virus massgeblich einschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Die massgebliche Einschränkung ist definiert durch einen Umsatzverlust von mindestens 55 Prozent im Vergleich zum Durchschnitt der Jahre 2015 bis 2019. Die Betroffenen müssen die Umsatzeinbusse deklarieren und begründen, wie sie auf Massnahmen zu Bekämpfung der Covid-19-Epidemie zurückzuführen ist. Die Angaben werden mit Stichproben überprüft. 
Personen, die einen Erwerbsausfall erleiden und auf welche die oben aufgeführten Situationen zutreffen, müssen bei ihrer AHV-Ausgleichskasse einen Antrag einreichen. Die entsprechenden Formulare werden in den nächsten Tagen aufgeschaltet.  
Weitere Massnahmen zur Linderung der wirtschaftlichen Konsequenzen durch Covid-19
Neben der Weiterführung des Corona-Erwerbsersatzes stehen auch für den Sport- und Kulturbereich weiterhin branchenspezifische Unterstützungsmassnahmen zur Verfügung. 
Den Unternehmen stehen zudem weiterhin die Instrumente der Arbeitslosenversicherung zur Verfügung: Der Bundesrat hat die maximale Bezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung von zwölf auf 18 Monate verlängert.
Für jene Unternehmen, die auf zusätzliche Hilfe angewiesen sind, besteht die Möglichkeit von Unterstützungen im Rahmen einer Härtefall-Regelung. 

Härtefallregelung im Kanton Solothurn
Der Bundesrat hat gestern Mittwochnachmittag die Vernehmlassung zu den Härtefallmassnahmen für Unternehmen gestartet. Bund und Kantone arbeiten eng zusammen.
 
Im Kanton Solothurn sind die Wirtschaftsverbände in die Umsetzung einbezogen worden. Der Prozess ist jedoch erst jetzt gestartet. Wir melden uns, sobald wir mehr wissen.
 
Grundsätzlich gilt weiterhin
Halten Sie Abstand – mindestens 1,5 Meter. Niesen oder husten: in Taschentücher oder die Armbeuge. Waschen Sie regelmässig die Hände. Kann der Abstand nicht eingehalten werden, empfiehlt der Bund dringend, eine Maske zu tragen. 

Homeoffice
Arbeitgebende sind verpflichtet, die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu beachten. Mit dem Arbeiten zu Hause können grössere Menschenansammlungen vor allem zu Stosszeiten vermieden und enge Kontakte am Arbeitsplatz reduziert werden. Zudem wird das Risiko vermindert, dass bei einem Covid-19-Fall ganze Arbeitsteams in Quarantäne müssen.

Maskenpflicht
In allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen gilt Maskenpflicht. Dies umfasst beispielsweise Geschäfte, Banken, Kinos und Restaurants. Eine ausführliche Auflistung aller Orte, an denen Sie eine Maske tragen müssen, finden Sie auf der Seite Masken. 
Weiter gilt seit dem 29. Oktober 2020 schweizweit eine Maskenpflicht:
In den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben wie zum Beispiel Läden, Veranstaltungsorte, Restaurants und Bars oder Wochen- und Weihnachtsmärkte. In belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann. In Schulen ab der Sekundarstufe II
Am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros) oder es sprechen Sicherheitsgründe dagegen. 
Im Kanton Solothurn gilt zusätzlich eine Maskenpflicht bei gewerbsmässigen Personentransporten (Taxi, Cars...).
 
Von der Maskenpflicht ausgenommen sind:
Kinder vor ihrem 12. Geburtstag, Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinischen, keine Gesichtsmasken tragen können. Dabei ist ein Arztzeugnis zwingend. Mitarbeitende bzw. in Kontakt mit Kundinnen und Kunden tretende Ladenbesitzerinnen und -besitzer, sofern diese durch eine Trennscheibe (z.B. Plexiglas) oder eine gleichwertige Schutzvorrichtung geschützt sind. 
 
Versammlungen und Veranstaltungen / Versammlungen im öffentlichen Raum
Der Kanton Solothurn untersagt Zusammenkünfte und Treffen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum, wie insbesondere auf öffentlichen Plätzen, auf Spazierwegen und in Parkanlagen, sind verboten.

Öffentliche Veranstaltungen
Im Kanton Solothurn gilt ein Verbot von Veranstaltungen mit über 30 Personen, wobei für Gemeindeversammlungen, für Sitzungen der kantonalen und kommunalen Parlamente. Weiterhin möglich sind auch politische Demonstrationen sowie Unterschriftensammlungen für Referenden und Initiativen – wie bisher mit den nötigen Schutzvorkehrungen. 

Private Veranstaltungen
An Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, dürfen schweizweit nur maximal 10 Personen teilnehmen.
 
Bars, Restaurants und Imbisse
In Restaurants und Bars dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen Familien mit Kindern. Restaurants im Kanton Solothurn sind ab dem 1.Oktober von der Pflicht ausgenommen, maximal 100 Personen gleichzeitig zu bewirten. Es gelten die Schutzkonzepte der Gastrobranche. Zwischen den einzelnen Tischen muss der Abstand von 1.5 Meter eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.  
In Bars dürfen höchstens 30 Gäste gleichzeitig anwesend sein.  
Das Konsumieren von Speisen und Getränken ist in Restaurants und in Bars nur sitzend erlaubt, unabhängig davon, ob in Innenräumen oder im Freien.  
Sämtliche Restaurationsbetriebe sind verpflichtet, die Kontaktdaten ihrer Gäste zu erheben. Werden mehrere räumlich getrennte Gästebereiche betrieben, sind die Kontaktdaten für jeden Gästebereich gesondert zu erheben. 
Es gilt eine Sperrstunde von 23 bis 6 Uhr. Auch Take-Away- und Imbissbetriebe müssen zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr geschlossen bleiben. 

Shishabars, Clubs, Erotik- und Sexbetriebe
Der Betrieb von Diskotheken und Tanzlokalen ist verboten. Diese bergen laut Bundesrat ein erhöhtes Risiko für die Verbreitung des Virus. Ebenfalls geschlossen sind Erotik- und Sexbetriebe.  
Der Kanton Solothurn hat verfügt, Shishabars zu schliessen.
 
Schulen
Präsenzunterricht bleibt in den obligatorischen Schulen und den Schulen der Sekundarstufe II (Gymnasien und Berufsbildung) erlaubt.  
In Schulen ab der Sekundarstufe I (7. Bis 9. Klasse) gilt eine Maskenpflicht. Auf der Sekundar-Stufe II gelten die Maskenpflicht und Einhaltung der Distanzregeln kumulativ auf dem ganzen Schulareal. Auf alle Schullager und Reisen wird vorerst bis Ostern 2021 verzichtet. Per 26.Oktober ist an der Volksschule im Kanton Solothurn das Tragen einer Maske für alle erwachsenen und an der Schule tätigen Personen in Innenräumen des Schulhauses bei Nichteinhalten der Distanzregel über einen längeren Zeitraum obligatorisch. Hochschulen müssen ab 2. November auf Fernunterricht umstellen.

Sport und Freizeit
Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten sind in Innenräumen mit bis zu 15 Personen erlaubt, wenn sowohl genügend Abstand eingehalten werden kann als auch Masken getragen werden. Von einer Maske kann abgesehen werden, wenn grosszügige Raumverhältnisse vorherrschen, etwa in Tennishallen oder grossen Sälen. Im Freien muss nur der Abstand eingehalten werden. Kontaktsport ist verboten. Von den Regeln ausgenommen sind Kinder unter 16 Jahren.
Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Da beim Singen besonders viele Tröpfchen ausgestossen werden sind Anlässe von Laien-Chören verboten, professionellen Chören ist das Proben erlaubt.

Generelle Informationsquellen
Die nachfolgenden Regelungen sind erstellt auf der Basis der Verordnungen und Verfügungen bis am 4. November 2020. Wir bitten jeweils die aktuellen Informationen auf den folgenden Homepages zu konsultieren:
https://corona.so.ch
www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html
www.kmu.admin.ch/kmu/de/home/aktuell/news/2020/corona-was-unternehmen-wissen-muessen.html
www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/projekte-massnahmen/pandemie.html
www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/eo-msv/grundlagen-und-gesetze/eo-corona.html
 
Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Gesundheit und einen guten Geschäftsgang.

06.11.2020

Innovativ-Eigenheimmesse Koppigen


«innovativ» Eigenheimmesse. Die Messe für schöneres wohnen vom 06.- 08.11.2020
in Koppigen.


Mit der «innovativ» Eigenheimmesse eröffnet sich Ihnen eine neue Messe. Diese Ausstellung basiert auf unserem erfolgreichen Baumberger «innovativ»-Abend, welchen wir jeden Herbst durchführen und dieses Jahr grösser als gewohnt gestalten. www.innovativ-eigenheimmesse.ch

18.09.2020

Generalversammlung


Gerne laden wir Sie zur Generalversammlung am Freitag, 18. September 2020 um 19.00 Uhr in der Reusserhalle 
in Biberist ein.

einladung-gv-2020.pdf


05.09.2020

Gewerbe-Ride


Wir machen einen gemütlichen Ride ins Blaue unter der Leitung von Housi Niederhauser. Der Ride ist für alle Motorräder offen. Es besteht die Möglichkeit sich erst beim 2. Teil anzuschliessen.

Programm:

13.00 Besammlung Treffpunkt beim «neuen» „Stalldrang Route 49“, Unterbiberiststrasse, Biberist
13.30 Ride ins Blaue
19.00 Grillieren und gemütlich zusammen sein beim «neuen» Stalldrang Route 49

Achtung Anmeldung ist erforderlich.

20-09-05-gewerbe-ride20.pdf


02.09.2020

Industrie- und Gewerbeapéro


Der nächste Gewerbe-Apéro findet am Mittwoch, 2. September um 18.30 Uhr bei der
Firma Ernst Moser GmbH in Gerlafingen statt.

24.06.2020

Gewerblerstamm im Giovanni’s


Gerne laden wir Sie zu unserem Gewerblerstamm vom 24. Juni 2020 ab 17.30 Uhr
ins Restaurant Giovanni’s in Biberist ein.

Wir treffen uns in einem ungezwungenen Rahmen, zum Austauschen, Diskutieren und Informieren. Der Vorstand freut sich auf eine grosse Teilnehmerzahl.

06.04.2020

Solidarität: www.gasthofenge-takeaway.ch


Mittagessen Takeaway Aufgrund der momentanen Situation bleibt das Restaurant Gasthof Enge geschlossen. Da wir unsere Gäste aber trotzdem mit einem warmen Mittagessen begeistern möchten, bieten wir ab Freitag, 20. März 2020 bis auf Weiteres verschieden leckere Menues an. Auf Bestellung vom Montag bis Freitag www.gasthofenge-takeaway.ch

06.04.2020

Solidarität: KGV hilft allen Unternehmen


Auch wir unterscheiden bei den Erstauskünften nicht zwischen Mitglied und Nicht-Mitglied. Erst beim zweiten oder dritten Telefon weisen wir darauf hin, dass wir von den Mitgliedern bezahlt werden. Weil die Hotline des AWA derzeit stark ausgelastet ist, unterstützt der Kantonal-Solothurnische Gewerbeverband Sie als Mitglied gerne bei Fragen zur Kurzarbeitsentschädigung und zur Entschädigung von Selbständig-Erwerbenden. Wir sind während der Bürozeiten (8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.30 Uhr bis 16.30 Uhr) unter der Nummer 032 624 4 624 oder unter info@kgv-so.ch erreichbar.

merkblatt_awa_unternehmen_selbstaendigerwerbende_200323.pdf


27.03.2020

Solidarität Dienstleistungen und Produkte auf www.wasseramt.ch


Nachstehend eine Initiative aus dem Wasseramt von unserem Mitglied userhelp initiiert. Ein Lokalportal bietet viele Vorteile für KMU der Region, nicht nur in „Corona Zeiten“. Die Webseite https://www.wasseramt.ch ermöglicht Ihnen nämlich, dass Sie bei Google besser platziert werden. Das Portal wurde durch das Biberister Gewerbevereinsmitglied userhelp.ch entwickelt. Die Webseite erleichtert den Zugang zu Dienstleistungen und Produkten im Wasseramt und bringt den KMU neue Kundenkontakte. KonsumentInnen finden die KMU besser und können sich, auch wenn der Betrieb geschlossen ist, via Webseiten die Angebote anschauen und bestellen. Ziel: Kaufen Sie bei lokalen KMU ein, so erhalten Sie Arbeitsplätze in der Region. Schauen sie doch kurz rein! www.wasseramt.ch ... und dann profitieren sie von dem Angebot. Aktuell schalten wir alle, die Lieferdienste haben von Betrieben die schliessen mussten und Mitglied von Gewerbe Region Biberist ist gratis auf. Sind sie noch in der glücklichen Lage, dass Sie ihren betrieb weiterhin führen können, so profitieren Sie auch von den Mitgliederkonditionen.

portal-wasseramt-gewerbevereinsmitglieder.pdf


27.03.2020

Solidarität: «my home is my castle»; nussbaumer


So viel Zeit Zuhause! Nie war dieser Spruch wohl treffender. Wir versuchen es positiv zu sehen und zeigen Solidarität. Geniessen Sie aktuell Ihre vier Wände? Oder… Wollten Sie längst mit der Planung der Renovation beginnen? Wünschen Sie sich ein neues Raumkonzept? Stört Sie der abgetretene Fussboden? Sind die Vorhänge veraltet oder brauchen Sie einen Sichtschutz? Wünschen Sie sich ein bequemeres Bett oder das passende Kissen? Ist das Polster der Sitzgruppe längst fällig? und vieles mehr…

nussbaumer-raum-ag.pdf


17.01.2020

30 Jahre Coiffeur Calypso Biberist


30 Jahre Calypso-Coiffure

ZU UNSEREM JUBILÄUMS- UND DANKESCHÖN-APÉRO LADEN WIR SIE HERZLICH EIN.
AM 17. JANUAR 2020, ZWISCHEN 15 - 19 UHR IN UNSEREM SALON. Stossen Sie mit uns auf unser Jubiläum an und geben Sie uns die Möglichkeit Ihnen DANKE zu sagen.

15.01.2020

Gewerblerstamm in der Enge


Gerne laden wir Sie zu unserem Gewerblerstamm vom 15. Januar 2020 ab 18.00 Uhr
ins Restaurant Enge in Biberist ein.

Wir  führen einen weiteren Gewerblerstamm durch, das Wort Stamm ist Programm. Wir treffen uns in einem ungezwungenen Rahmen, zum Austauschen, Diskutieren und Informieren. Der Vorstand freut sich auf eine grosse Teilnehmerzahl.

20.06.2020


 

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Rötzmattweg 51
4603 Olten

 

Telefon   062 205 10 60
E-Mail     konrad.imbach@gewerbe-biberist.ch

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